Nein zum Bürgerentscheid!

25.07.2024

Am 15. September findet in Erkrath ein Bürgerentscheid statt, bei dem über die Vermarktungform des Gewergebiets Neanderhöhe abgestimmt wird.

 

Keine Lust zu lesen? Hier entspannt in 1 Minute vom Bürgermeister erklären lassen, worum es geht: https://youtu.be/g0cMyEvL-rU?si=d7eY4PNGE2zLNQXl

 

Wir werben dafür, beim Bürgerentscheid mit NEIN zu stimmen und damit für das Gewerbegebiet.

Warum der Bürgerentscheid?

Beim Bürgerentscheid geht es darum, ob die Stadt die Vermarktung der Neanderhöhe auf Erbpacht beschränkt. Wir wollen offen bleiben für attraktive Arbeitgeber und Investoren. Das ist gut für uns alle!

FÜR Arbeitsplätze und Investitionen!

Wir wollen, dass Unternehmen auf der Neanderhöhe investieren und damit neue Arbeits- und Ausbildungsplätze in Erkrath schaffen. Das bringt Steuereinnahmen und neue Entwicklungschancen für unsere Stadt.

Stellungnahme des Bürgermeisters

Das Gewerbegebiet Neanderhöhe bietet die Chance, uns als Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln und zukünftige Einnahmen in Form von Gewerbe- und Einkommenssteuer zu erzielen. Wichtige städtische Aufgaben wie Schulen, Feuerwehr, Straßen und Brücken werden hiervon bezahit. Jeden Euro, den wir über die Gewerbesteuer erhalten, müssen wir nicht von Ihnen nehmen. Daher ist es entscheidend, die Flächen für Unternehmen attraktiv zu machen.

Unsere jahrelange Erfahrung zeigt: Für viele Unternehmen kommt nur ein Kauf in Frage. Mittelständische Unternehmen möchten Ihre Betriebsstätten auf eigenem Grund und Boden errichten und die Finanzierung ist zudem bei Erbpachtgrundstücken schwieriger und nicht selten mit höheren Kosten verbunden.

Für ein nachhaltiges Gewerbegebiet: Sagen auch Sie NEIN zum Stillstand."

Gemeinsame Stellungnahme der Fraktionen der Christlich Demokratischen Union (CDU), der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Freien Demokratischen Partei (FDP) im Rat der Stadt Erkrath im Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid:

„NEIN zum Stillstand!

Wir lehnen Vermarktungsbremsen ab und bitten Sie mit NEIN zu stimmen.

Ursprünglich wollten die Initiatoren des Bürgerbegehrens die neuen Gewerbeflächen auf der Neanderhöhe durch einen Bürgerentscheid verhindern. Aus rechtlichen Gründen ist ein solches Bürgerbegehren nicht zulässig. Deshalb versuchen dieselben Initiatoren jetzt die wirtschaftliche Vermarktung der Grundstücke durch die Stadt so unattraktiv wie möglich zu gestalten um Investoren abzuschrecken.

Die Stadt soll daher verpflichtet werden die Grundstücke ausschließlich in Erbpacht zu vergeben und nicht zu verkaufen.

Erbpacht ist aber bei Gewerbegrundstücken für Unternehmen sehr problematisch, denn sie erschwert die Kreditvergabe durch Banken (mangelnde Sicherheit) und ist in der Bilanz eines Unternehmens weniger attraktiv. Erbpacht ist daher häufig ein Ausschlusskriterium für Gewerbefläche suchende Unternehmen.


Erkrath steht im Konkurrenzkampf mit den umliegenden Städten. Diese werben alle intensiv um die Ansiedlung von Unternehmen, die Arbeitsplätze bieten und Gewerbesteuer bringen. Folglich muss Erkrath in der Lage sein, Gewerbeflächen anzubieten: Für Erkrather Firmen, die sich vergrößern wollen und ebenso für interessierte Unternehmen, die sich in Erkrath niederlassen wollen.

Die Gewerbeflächen an der Neanderhöhe sind die letzten städtisch verfügbaren Gewerbeflächen. Nicht genutzte Gewerberäume in privater Hand sind für ansiedlungswillige Unternehmen in der Regel nicht interessant, weil der Erwerb und/oder die Herrichtung einer gebrauchten Immobilie zu teuer sind.

Das Argument, die Grundstücke könnten an die Stadt zurückfallen, wenn ein Unternehmen insolvent würde, überzeugt nicht.

Sogenannte Heimatfallklauseln, die sicherstellen müssten, dass mögliche Umbau- oder Abrisskosten bei Insolvenz nicht von der Stadt getragen werden müssten, greifen in einem solchen Fall nicht. Eine vorherige bürgschaftsrechtliche oder ähnlich sichere Kostenübernahmegarantie zugunsten der Stadt käme für das pachtende Unternehmen sehr teuer und wäre damit ein weiterer Hemmschuh bei der Vermarktung der Grundstücke.

Wir lehnen aus diesen Gründen eine Verpflichtung auf eine ausschließliche Erbpachtvergabe ab. Sollte ein Unternehmen seinerseits Pachtverträge vorziehen wollen, ist dies durch einen entsprechenden Ratsbeschluss gesichert möglich."

Deshalb: Am 15. September 2024 mit NEIN stimmen!