
Auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2018 am 12. Dezember beschloss der Stadtrat mit den Stimmen der CDU, BmU und FDP die Flächennutzungsplanänderung des Gewerbegebietes Neanderhöhe.
Hierdurch wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Schaffung von Baurecht an den der Neanderhöhe geschaffen.
Die Entscheidung über den Bebauungsplan Neanderhöhe wurde auf die nächste Sitzung des Stadtrates vertagt, da im Rahmen einer verkürzten Offenlage noch geringe Änderungen eingepflegt werden müssen. Die BmU hatte kurzfristig beantragt, dass die Maßnahme verstärkt archäologisch begleitet werden soll und das als Ausgleich für die Bodengüte der in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen, die Ausgleichsmaßnahmen über das gesetzliche Maß angehoben werden sollen.
Dies bedeutet aber nur geringfügige Änderungen, welche von der CDU-Fraktion mitgetragen werden können. Insoweit ist davon auszugehen, dass der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes im Februar 2019 gefasst wird.
Zwischenzeitlich hat auch der Kreistag der Maßnahme zugestimmt, nachdem zuvor in einem Ausschuss des Kreistages noch überraschend einem Antrag der SPD gefolgt worden war.
Um die öffentliche Diskussion über das Gewerbegebiet an der Neanderhöhe richtig bewerten zu können, muss man auch die historischen Hintergründe kennen.
Vor ca. 30 Jahren hatte das Edelstahlwerk Pose Marrè in Alt-Erkrath Probleme bezüglich der Erweiterung der Produktion, da die damaligen Immissionsschutzauflagen nicht eingehalten werden konnten.
Voraussetzung für eine zeitweise Genehmigung war, dass Planungsrecht für eine Ausgliederung des Werkes aus dem Stadtgebiet auf eine neue Industriefläche geschaffen wurde.
Dem folgend hat dann der Stadtrat den Flächennutzungsplan (der Flächennutzungsplan dokumentiert die Planungsabsichten einer Gemeinde und bindet alle Behörden bei ihren Entscheidungen, ein Rechtsanspruch entsteht nicht) dergestalt abgeändert, dass an der Neanderhöhe weit in Richtung Neandertal ein Industriegebiet (GI) vorgesehen wurde. Nach dort sollte das Edelstahlwerk, wenn die finanziellen Möglichkeiten bestehen würden, ausgelagert werden. Ein Industriegebiet ist die Gebietskategorie für Betriebe, die wegen ihres hohen Störgrades nicht in Gewerbegebieten untergebracht werden können. Neben dem 7,6 ha großen Industriegebiet war zudem nördlich der Hochdahler Straße auch noch ein Gewerbegeiet von weiteren knapp 8 ha vorgesehen. Das umfasste sogar die Wohnsiedlung Neanderhöhe, die langfristig ebenfalls in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden sollte.
Nach dem die Entwicklung der Stadt Erkrath in den Folgejahren immer mehr fortgeschritten war und die Firma Pose Marré durch eine Insolvenz geschlossen wurde, suchte man händeringend in Erkrath neue Möglichkeiten, um Gewerbe anzusiedeln.
Das 7,6 ha große Gewerbegebiet mitten im Zentrum von Erkrath der Firma Pose Marré wurde veräußert und wurde zum größten Teil mit Wohnungen bebaut.
Am Wimmerberg in Alt-Erkrath werden jetzt ca. 7,5 ha Gewerbefläche aufgegeben und das Quartier einen Wohnbebauung zugeführt. Der Schutz der angrenzenden Wohngebiete und die Nähe zum S-Bahnhaltepunkt Alt-Erkrath lassen eine Gewerbenutzung heute dort nicht mehr darstellbar erscheinen.
Weitere potenzielle Gewerbeflächen sind in Erkrath, außer an der Neanderhöhe und Am Kemperdick (Autobahnkreuz A3/A46) nicht vorhanden. Bei allen Planungen hat sich ergeben, dass das Gebiet Neanderhöhe am schnellsten einer Entwicklung zugeführt werden könnte.
Sodann wurde vor ca. zehn Jahren zunächst von der SPD beantragt den Flächennutzungsplan bezüglich der Neanderhöhe zu ändern, um dort ein Gewerbegebiet zu schaffen. Auf der anderen Straßenseite war bereits das Gewerbegebiet Bessemer Feld entwickelt werden worden, welches für die Stadt Erkrath damals das einzige freie Gewerbegrundstück darstellte.
Nachdem für die Bürgermeisterwahl vor zwei Ratsperioden die SPD mit den Grünen ein Bündnis eingegangen war, änderte die SPD wieder ihrer Meinung, so dass sie daraufhin gegen eine auf Abänderung des Flächennutzungsplanes vom Industriegebiet zum Gewerbegebiet an der Neanderhöhe stimmte.
Position der CDU-Fraktion ist es seit vielen Jahren, dass wir zur Aufrechterhaltung unserer Infrastruktur in der Stadt Erkrath auf steigende Einnahmen aus Gewerbesteuer angewiesen sind. Die Stadt Erkrath hat im Verhältnis zu allen Städten Kreis Mettmann die geringsten Quadratmeterflächen je Einwohner an Gewerbefläche.
Auch im „Speckgürtel“ von Düsseldorf ist es uns nicht gelungen die Gewerbesteuereinnahmen zu optimieren, sie liegen inzwischen immer noch auf dem Bereich den wir bereits vor der großen Wirtschaftskrise 2009 erreicht hatten, bei rund ca. 30 Millionen €. Andere Städte konnten von der wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik auch im Bereich der Gewerbesteuer entscheidend mit profitieren.
Das aufwändige, maßgeblich von der BMU initiierte Stadtentwicklungskonzept bzw. eine Studie zu den wirtschaftlichen Chancen und Risiken einer Entwicklung der beiden Flächen Neanderhöhe und Kemperdick, belegten eindeutig, dass insbesondere das geplante Gewerbegebiet Neanderhöhe auch langfristig positive Effekte und nachhaltige finanzielle Vorteile für unser Gemeinwesen erwarten lässt.
Es ist unstrittig, das in Erkrath eine Nachfrage nach hochwertigen Gewerbeflächen besteht, bestes Beispiel hierfür ist die Firma Timocom am Bessemer Feld, wo mehrere 100 Arbeitsplätze ohne irgendwelche schädlichen Immissionen entstanden sind.
Ziel der CDU ist es seit Jahren an der Neanderhöhe ein Premium-Gewerbegebiet zu entwickeln. Von den ehemaligen Vorstellungen des Flächennutzungsplanes den Bereich bis zum Neandertal zu überplanen, hat man längst Abstand genommen, so dass im Wege eines Kompromisses nur eine Fläche direkt an der Hochdahler Straße von ca. 3,5 ha als Gewerbefläche angedacht ist. Hierüber wurde auch im Rahmen der Koalition im Jahr 2014 mit der BmU eine Vereinbarung geschlossen.
Umweltaspekte wurden bei den Planungen von der Stadt Erkrath in erhöhtem Maße berücksichtigt, so dass u.a. zur bestehenden Bebauung und zur angrenzenden Landschaft breite Grünstreifen vorgesehen sind. Insgesamt werden mehr als 2 ha ökologisch wertvoller Grünflächen im Plangebiet neu geschaffen und ca. 1,5 ha weiterer landwirtschaftlicher Flächen an anderer Stelle im Stadtgebiet durch Hecken-, Wildblumenpflanzungen und extensive Bewirtschaftung neue Biotope entwickelt.
Darüber sei auch der Hinweis gestattet, dass es sich bei den in Anspruch genommenen Flächen nicht um ungestörte Naturfläche handelt, sondern um eine seit vielen Jahren landwirtschaftlich genutzten Acker.
Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass links neben der Fläche sich der Recyclinghof und eine Spedition für Schuttgüter befinden. Rechts neben der Fläche gibt es relativ ungeordnete Gewerbeobjekte, wie eine Kfz-Werkstatt und eine Tankstelle. Wenn man auf der Straße Feldhof Richtung Neandertal fährt, findet man an die Neanderhöhe angrenzend weitere Gewerbeimmobilien, wie eine Schlosserei und einem zum Containerunternehmen umfunktionierter Bauernhof. Das Plangebiet und seine Umgebung sind also bereits heute durch eine gewerbliche Nutzung geprägt.
Bei Betrachtung eines Luftbildes von dem Bereich erkennt man, das die zuletzt aufgeführten Gewerbeobjekte relativ nah an die Fundstelle reichen und das geplante Gewerbegebiet von dem Neandertal und der Fundstelle weiter entfernt ist.
Zudem ist auf der gegenüberliegenden Seite des Neandertals ein Kalksteinbruch vorhanden, welcher unmittelbar an das Neandertal angrenzt.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die ursprüngliche Landschaftsform des Neandertals leider durch den Kalkabbau zerstört wurde. Die Fundstelle des Neandertalers ist nicht mehr vorhanden. Dort ist nur eine virtuelle Fundstelle markiert.
Die Entfernung des neu geplanten Gebietes Neanderhöhe zur Fundstelle und zu dem FFH-Gebiet ist ausreichend und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Insoweit ist durch das Gewerbegebiet nicht im Entferntesten das Neandertal oder die Fundstelle gefährdet (9,3 % der Landfläche von Deutschland sind FFH-Gebiete). Eine im Rahmen der Bebauungsplanung eigens durchgeführte Untersuchung hat sich detailliert mit den tatsächlichen Auswirkungen der Bebauung auf das FFH-Gebiet befasst und bestätigt, dass dieses durch die geplante Bebauung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Auch nach Beendigung der Koalition mit der BmU hat diese erkannt, dass weiterer Fortschritt in Erkrath auch mit Kosten verbunden ist und hierfür auch Einnahmen generiert werden müssen. Um nicht die Steuern (z.B. Grundsteuererhöhung 2016 durch die SPD) erneut erhöhen zu müssen, ist die BmU ihrer Vereinbarung mit der CDU treu geblieben und hat in letzten Ratssitzung im Dezember 2018 zusammen mit der CDU und der FDP der Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt.
Die geringen Änderungen, welche noch auf Wunsch der BmU kurzfristig eingebracht worden, sind nachvollziehbar und kein Hindernis. Insoweit gehen wir davon aus, dass Anfang des Jahres nunmehr auf der nächsten Ratssitzung endgültig der Bebauungsplan beschlossen wird und somit Baurecht bestehen wird.
Es ist sichergestellt, dass auf dem neuen Gewerbegebiet, da die Stadt Eigentümerin des größten Teiles der Fläche ist, nur Unternehmen angesiedelt werden, welche zu keiner Belastung der Umwelt durch Emissionen und Immissionen führen. Die Fläche soll hauptsächlich einer Büronutzung zugeführt werden.
Es ist auch nicht zu vernachlässigen, dass es auch unter ökologischen Gesichtspunkten wichtig ist, in Erkrath weitere Arbeitsplätze zu schaffen um die Zahl der Pendler nach Düsseldorf zu reduzieren.
Zudem schafft der neue Bebauungsplan Neanderhöhe endlich die Möglichkeit den Wertstoffhof so umzugestalten, so dass dort die Oberfläche befestigt wird und schmutzige Schuhe und Reifen der Vergangenheit angehören.
Wolfgang Jöbges
CDU-Fraktionsvorsitzender
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