Pressemitteilung [30.08.2010]
Visitenkarten an Autos: CDU Alt Erkrath bittet Verwaltung aktiv zu werden
Immer wieder klemmen Kärtchen von dubiosen Autohändlern an den Fahrzeugen Erkrather Bürgerinnen und Bürger. Oft ärgern sich die Menschen über diese ungebetene Werbung und meist landen diese Kärtchen dann auf den Straßen Erkraths und tragen zu deren Vermüllung bei.
Nun hat endlich ein Gericht diese Belästigungen wenn schon nicht für unzulässig erklärt, so doch wenigstens an eine Erlaubnis und eine Abgabe geknüpft. Sondernutzung heißt das Stichwort und die Stadt Moers am Niederrhein hat das entsprechende Urteil schnell in die Tat umgesetzt.
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 12. Juli 2010 ist die «wilde Werbung» von Aufkäufern an gebrauchter Autos nicht erlaubt. Visitenkarten an Autos zu klemmen, die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sind, stelle eine «genehmigungspflichtige Sondernutzung» dar.
In der Begründung des Urteils heiß es: Das Verteilen der Kärtchen diene ausschließlich gewerblichen Zwecken und gehe damit über den Gemeingebrauch von Straßen hinaus. Händler müssen sich eine Erlaubnis bei der jeweiligen Straßenbaubehörde holen und dafür zahlen. Diese Erlaubnispflicht für Autohändler gelte ähnlich wie für Einzelhändler, die mit einem Schild auf dem Gehweg werben, oder für Gastronomen, die Tische und Stühle vor ihr Lokal stellen.
Aus diesem Grunde bittet nun der Vorsitzende des CDU Ortsverbands Alt Erkrath, Marc Hildebrand, die Verwaltung hier aktiv zu werden.
„Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf hat die Stadt Erkrath nun auch die Möglichkeit gegen das wahllose Verteilen der Visitenkarten vorzugehen. Wir hoffen, dass auch die Stadt Erkrath dem Beispiel der Stadt Moers folgt und dass Erkraths Bürgerinnen und Bürger sich mit den Karten, die sie an ihren Fahrzeugen finden, direkt an das Ordnungsamt wenden. Wir sind fest davon überzeugt, dass nach einiger Zeit das Verteiler solcher Karten und die oft dazugehörende Vermüllung der Straßen gestoppt werden könnte.“ , so Ratsherr Marc Hildebrand